Erklärung zur Barrierefreiheit
Das Landesinstitut für Kranken- und Invalidenversicherung (LIKIV) verpflichtet sich, diese Seite barrierefrei zugänglich zu machen, wie es das Gesetz vom 19. Juli 2018 über den Zugang zu den Internetseiten und mobilen Anwendungen öffentlicher Einrichtungen vorsieht. Sehen Sie den vollständigen Wortlaut des Gesetzes vom 19. Juli 2018 auf der Website des Belgischen Amtsblattes (auf Französisch) ein.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website https://www.inami.fgov.be/fr/likiv erhältlich.
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Grad der Einhaltung
Eine vereinfachte Prüfung dieser Website wurde durchgeführt und ergab, dass die Anforderungen in Sachen Barrierefreiheit vollständig. erfüllt werden. Lesen Sie bei Interesse die pdf-Datei mit dem vollständigen Text der europäischen Norm EN 301 549 auf der Website des ETSI (auf Englisch).
Die vollständige Einhaltung kann erst nach einer eingehenden Prüfung garantiert werden.
Weitere Informationen können Sie im vereinfachten Prüfbericht einsehen.
Nicht barrierefreie Inhalte
Einige Seiten der Website enthalten nicht barrierefreie Inhalte:
- Bereitstellung von Textalternativen für Elemente einer Image Map
- Geben Sie einen Link-Titel an, der die Funktion des Links für ein Ankerelement beschreibt
- Verwendung des alt-Attributs für das Element img
- Verwenden Sie h1-h6 zur Kennzeichnung von Abschnittsüberschriften
- Verwenden Sie semantisches Markup, um unterstrichenen oder besonderen Text zu markieren
- Verwenden Sie das Scope-Attribut, um Kopfzellen und Datenzellen in Datentabellen zu verknüpfen
- Verwenden Sie die Attribute id und header, um Datenzellen mit Kopfzellen in Datentabellen zu verknüpfen
- Beschreiben Sie die Beziehung zwischen td- und th-Elementen mit den Attributen scope oder headers
- Verwenden Sie das caption-Element, um einen Tabellentitel mit den Tabellendaten zu verknüpfen
- Nichtbestehen der Erfolgskriterien 1.3.1 und 4.1.2 aufgrund der Tatsache, dass die Verbindung zwischen dem Etikett und der Komponente der Benutzeroberfläche nicht programmatisch bestimmbar ist
- Achten Sie auf ein Kontrastverhältnis von mindestens 4,5 zu 1 zwischen dem Text (und Text in Bildform) und dem Texthintergrund
- Verwendung des title-Attributs von frame- und iframe- Elementen
- Geben Sie einen Titel mit dem Element title
- Eine Schaltfläche zum Absenden bereitstellen
- Nichtbestehen des Erfolgskriteriums 4.1.1 im Zusammenhang mit der Duplizierung von ID-Typ-Werten
- Sicherstellen, dass id-Attribute auf einer Webseite eindeutig sind
- Verwendung von Formularelementen und Links
Einige Seiten der Website enthalten Dateien (pdf, Dokumente, Videos...), deren Barrierefreiheit bei einer vereinfachten Prüfung nicht garantiert werden kann.
Angebotene Alternativen
Derzeit gibt es keine Alternative für die nicht barrierefreien Inhalte. Bei Fragen oder Problemen mit dem Zugriff auf bestimmte Inhalte kontaktieren Sie uns bitte.
Ausarbeitung dieser Erklärung
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit beruht auf:
- den Ergebnissen des Bosa Accessibility Tool
- einer kritischen Analyse auf Grundlage der WCAG-Prinzipien
- manuellen Tests
- dem Prüfbericht
- Tests mit dem Screenreader JAWS (Job Access With Speech)
Die Prüfung wurde am 12.01.2025 durchgeführt.
Sehen Sie den vereinfachten Prüfbericht zur Barrierefreiheit dieser Website ein.
Diese Erklärung wurde am 06.02.2025 erstellt.
Diese Erklärung wurde zuletzt am 06.02.2025 überarbeitet.
Kontaktangaben
Haben Sie Fragen oder Hinweise zur Barrierefreiheit Choose an item.? Sie erreichen uns per E-Mail an communication@riziv-inami.fgov.be.
Sie haben uns eine Frage oder einen Hinweis übermittelt und haben keine oder keine zufriedenstellende Antwort erhalten? Wenden Sie sich an den Föderalen Ombudsmann über contact@mediateurfederal.be.